Zitate von Rechtssprichwörter
Etwas auf seinen Buckel nehmen. - BEDEUTUNG: Verantwortung übernehmen. - HERKUNFT: Haftung für jemanden übernehmen.
Informationen über Rechtssprichwörter
Die ursprüngliche Bedeutung im Zusammenhang mit dem Recht ist verblasst. Die Sprichwörter haben daher oft ihren ursprünglichen Sinn verloren und beziehen sich auf grundsätzliche Werte und Weltbild. Die Sprichwörter basieren auf historischen Rechtsregeln.
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Aller guten Dinge sind drei. - BEDEUTUNG: Bildhaft für glückliche Zusammentreffen oder mehrmalige Anläufe, eine Sache zu erledigen. - HERKUNFT: Die Zahl 3 bezieht sich auf: 3 feste Gerichtstermine im Jahr, 3 Mal wird Partei geladen, wenn sie beim 3. Mal nicht da ist, tritt Säumnis ein, 3stufige Erhöhung, Richterstuhl, Pranger.
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Alte Gewohnheit ist stärker als Brief und Siegel. - HERKUNFT: Die älteren Rechtsordnungen beruhen auf dem Gewohnheitsrecht.
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Auf die Folter spannen. - BEDEUTUNG: Im Ungewissen lassen. - HERKUNFT: Bildhaft nach der mittelalterlichen Folterpraxis (siehe Daumenschrauben, Folterleiter, etc.).
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Auf glühenden Kohlen sitzen. - BEDEUTUNG: Ungeduldig sein. - HERKUNFT: Bildlich übertragen nach den mittelalterlichen Gottesurteilen, bei denen der Beschuldigte seine Unschuld beweisen konnte, wenn er über glühende Kohlen gehen konnte und die Wunden ordnungsgemäß verheilten, als Folter eigentlich nur Gehen über glühende Kohlen = Feuerordal.
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Auf Nadeln sitzen. - BEDEUTUNG: Ungeduldig sein. - HERKUNFT: Form der Folter, sitzen auf einem Sessel mit Metallspitzen.
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Aug' um Aug', Zahn um Zahn. - BEDEUTUNG: Gleiches mit Gleichem vergelten. - HERKUNFT: Ursprünglich mosaisches Recht, über das römische Recht in das germanisch-deutsche Recht als Spiegelstrafe, Verstümmelungsstrafe übernommen.
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Briefe sind besser als Zeugen. - HERKUNFT: Schriftliche Zeugnisse haben mehr Rechtswirksamkeit als Zeugenaussagen.
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Den Kopf aus der Schlinge ziehen. - BEDEUTUNG: Bildlich für gute Ausreden finden. - HERKUNFT: Auf das Todesurteil durch Hinrichtung durch Erhängen bezogen.
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Den Schelm im Nacken haben. - BEDEUTUNG: Durchtrieben, gefinkelt sein. - HERKUNFT: Mittelalterlicher Straffvollzug: z.B.: Tragen einer Schandmaske, die die Tat widerspiegelt, oft mit der Ausweisung aus der Stadt verbunden.
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Der Daumen ist eine Drittelhand, die Hand ein halbes Leben. - BEDEUTUNG: Bildhaft für die Wichtigkeit der Unversehrtheit der Gliedmaßen. - HERKUNFT: Leibesstrafe im mittelalterlichen Recht angewendet. Die Verstümmelung erfolgte oft in Analogie zur Straftat = Spiegelstrafe.
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Die Daumenschrauben ansetzen. - BEDEUTUNG: Jemanden unter Druck setzen. - HERKUNFT: Bildhaft nach der mittelalterlichen Folterpraxis, siehe Daumenschraube (Foltergerät).
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Die Feuerprobe bestehen. - HERKUNFT: Bildlich nach den mittelalterlichen Gottesurteilen, bei denen der Beschuldigte seine Unschuld beweisen konnte, wenn er diese Folter überstehen konnte.
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Die reinste Heimsuchung. - BEDEUTUNG: Eine glatte Verführung. - HERKUNFT: Mittelhochdeutsch "heimsuoche". das feindliche Eindringen in ein Haus, Hausfriedensbruch.
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Die Zunge herausreißen/abschneiden. - HERKUNFT: Mittelalterlicher Strafvollzug, z.B. bei Eidbruch.
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Ein heißes Eisen anfassen. - BEDEUTUNG: Eine unangenehme, gefährliche Tätigkeit aufgreifen bzw. ein kontroversielles Thema anschneiden. - HERKUNFT: Bildlich nach den mittelalterlichen Gottesurteilen, bei denen der Beschuldigte seine Unschuld beweisen konnte, wenn er diese Folter überstehen konnte.
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Ein Schlitzohr sein. - BEDEUTUNG: Ein gefinkelter Mensch, ein Schelm sein. - HERKUNFT: Mittelalterlicher Strafvollzug.
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Eine Galgenfrist haben. - BEDEUTUNG: Scherzhaft: noch kurze Zeit für eine bestimmte Tätigkeit haben. - HERKUNFT: Auf die Frist zwischen Verurteilung und Vollstreckung bezogen.
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Eine Henkersmahlzeit bekommen. - BEDEUTUNG: Scherzhaft: noch einmal ein gutes Essen serviert bekommen. - HERKUNFT: Auf die letzte Mahlzeit, die dem zum Tode Verurteilten serviert wird.
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Einen Freibrief besitzen. - BEDEUTUNG: Ein Privileg auf etwas Bestimmtes haben. - HERKUNFT: Kann man mit Immunität in Verbindung bringen: Kein Eingriff fremder Richter, aber auch Freiheit von der Einquartierung und Steuer (Freihäuser in Städten).
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Etwas auf die lange Bank schieben bzw. in die lange Truhe legen. - BEDEUTUNG: Etwas unerledigt lassen. - HERKUNFT: Nach der Kammergerichtspraxis, wo die Akten auf einer Bank aufgereiht lagen und die Rückreihung dann eine Erledigungsverzögerung bedeutete.