Zitate von Rechtssprichwörter
Ein bekanntes Zitat von Rechtssprichwörter:
Gelegenheit macht Diebe. - HERKUNFT: Leichtsinniger Umgang mit beweglichem Eigentum ist fahrlässig und mindert heute den Versicherungsschutz.
Informationen über Rechtssprichwörter
Die ursprüngliche Bedeutung im Zusammenhang mit dem Recht ist verblasst. Die Sprichwörter haben daher oft ihren ursprünglichen Sinn verloren und beziehen sich auf grundsätzliche Werte und Weltbild. Die Sprichwörter basieren auf historischen Rechtsregeln.
Weitere 69 Zitate von Rechtssprichwörter
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Sich gerädert fühlen. - BEDEUTUNG: Sich körperlich erschöpft fühlen. - HERKUNFT: Bildhaft nach der mittelalterlichen Folterpraxis: Brechen der Knochen mit dem Rad und Aufspannen auf das Rad.
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Spießruten laufen müssen. - BEDEUTUNG: Sich neugierigen, kritischen bzw. spöttischen Blicken aussetzen müssen. - HERKUNFT: Ursprünglich römische Militärstrafe, bei der ein Mörder durch eine Doppelreihe von Soldaten laufen musste, die nach ihm mit Spießen stachen, seit dem 17.Jh. Strafe für schwere Vergehen von Soldaten. Sie mussten mit entblößtem Oberkörper durch zwei Reihen von Soldaten laufen, die sie mit Ruten blutig schlugen.
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Stein und Bein schwören. - BEDEUTUNG: Ganz fest beeiden. - HERKUNFT: Sehr alt belegte Redensart und bildlicher Ausdruck für Festigkeit, sekundäre Anlehnung an heidnische und christliche Bräuche des Schwörens.
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Stiehlst du nicht, so hängst du nicht. - BEDEUTUNG: Man hat nichts zu befürchten, wenn man sich nichts zu Schulden kommen lässt. - HERKUNFT: Die traditionelle Strafe für schweren Diebstahl war Hängen (Opfer an den Windgott).
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Über jemanden den Stab brechen. - BEDEUTUNG: Jemanden verurteilen, sich über jemanden eine unwiderrufliche Meinung bilden. - HERKUNFT: Im mittelalterlichen Recht bricht der Richter nach der Verkündigung des Todesurteils seinen Richterstab.
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Unter den Nägeln brennen. - BEDEUTUNG: Ganz dringlich sein. - HERKUNFT: Bildhaft nach der mittelalterlichen Folterpraxis, durch auf die Fingerspitzen gelegte glühende Kohlen ein Geständnis zu erreichen.
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Wer kein Geld hat, zahlt mit der Haut. - BEDEUTUNG: Nur der Reiche kann es sich richten. - HERKUNFT: Geldstrafe anstelle einer Körper- und Leibesstrafe "zweigeleisiges Strafrecht".
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Wo kein Kläger, da kein Richter. - BEDEUTUNG: Bildhaft für Streitbeilegung ohne Gerichtsverfahren. - HERKUNFT: Ältere Rechtsordnungen wie z.B. der Sachsenspiegel verbieten es dem Richter, ohne Klageerhebung einen Prozess einzuleiten (siehe auf frischer Tat ertappen).
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Zum Kadi laufen. - BEDEUTUNG: Vor Gericht gehen.
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