Zitate von Rechtssprichwörter

Jemanden brandmarken. - BEDEUTUNG: Jemanden öffentlich bloßstellen. - HERKUNFT: Mittelalterlicher Straffvollzug: Einbrennen des Stadtzeichens und das Sinnbild seiner Tat, z.B. Münze (Falschmünzer), oft mit der Ausweisung aus der Stadt verbunden. Brandmarken wurde dann verwendet, wenn die angedrohte Körperstrafe nicht vollzogen wurde, etwa Ablöse durch Geld, bei Wiederholung leichte Erkennbarkeit und dann tatsächlicher Vollzug. Manchmal auch Brandmarkung im Gesicht mit entsprechenden sozialen Folgen.

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Die ursprüngliche Bedeutung im Zusammenhang mit dem Recht ist verblasst. Die Sprichwörter haben daher oft ihren ursprünglichen Sinn verloren und beziehen sich auf grundsätzliche Werte und Weltbild. Die Sprichwörter basieren auf historischen Rechtsregeln.


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