Zitate von Prof. Dr. Georg Zanger
Firmennamen sind nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) grundsätzlich gegen jede Art der missbräuchlichen Verwendung geschützt, da der Firmenname einen beträchtlichen Verkehrswert darstellt. Verwendet jemand einen ähnlich klingenden oder gar den gleichen Namen, kann dieses Verhalten mittels Unterlassungsklage nach dem UWG abgestellt werden. (Zum Thema "Firmennamen-Klau in Meta Tags").
Informationen über Prof. Dr. Georg Zanger
Rechtsanwalt, Studien an den Universitäten Wien, St. Gallen und an der Harvard University in Cambridge, Autor, zählt zu den prominentesten Wirtschafts- und Menschenrechtsanwälten sowie Strafverteidigern der Republik (Österreich, 1947).
Prof. Dr. Georg Zanger · Geburtsdatum
Prof. Dr. Georg Zanger ist heute 77 Jahre, 5 Monate, 26 Tage oder 28.304 Tage jung.
Geboren am 15.05.1947
Sternzeichen: ♉ Stier
Unbekannt
Weitere 5 Zitate von Prof. Dr. Georg Zanger
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Auch in der politischen Auseinandersetzung gibt es Grenzen des Erlaubten. (1994 beschuldigte der damalige Vizekanzler Dr. Erhard Busek Polizeipräsident i.R. Dr. Günther Bögl, nicht immer einsatzfähig zu sein und ein Alkoholproblem zu haben. Über Antrag von Dr. Zanger erließ das Gericht eine Einstweilige Verfügung und Vizekanzler Dr. Busek musste sich bei Dr. Bögl für seine Aussagen entschuldigen).
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Auch Politiker müssen dafür einstehen, wenn sie unwahre Tatsachenbehauptungen verbreiten. (Nachdem Dr. Peter Pilz am 17. 4. 1998 die TEERAG-ASDAG beschuldigt, bei einem konkreten Baulos Ergebnisse der Ausschreibung im Vorhinein gekannt zu haben und an einem illegalen Preiskartell teilgenommen zu haben. Nach einer OGH-Entscheidung musste ich Dr. Pilz zur künftigen Unterlassung der inkriminierten Behauptung verpflichten).
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Der gute Ruf eines Menschen kann schnell zerstört werden. Entschädigungszahlungen für die erlittene Kränkung bieten hierfür nur einen geringen Ausgleich. Schlagzeilen erzeugen bei den Lesern oftmals den Eindruck, irgendetwas wird schon dran sein. (1994 beim "Europäischen Forum Alpbach" zum Thema: "Allmacht der Medien").
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Der Herr Hundertwasser leidet fürchterlich darunter, dass sein Haus auf Postkarten abgebildet ist, ohne dass jeman etwas dafür zahlt.
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Firmennamen sind nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) grundsätzlich gegen jede Art der missbräuchlichen Verwendung geschützt, da der Firmenname einen beträchtlichen Verkehrswert darstellt. Verwendet jemand einen ähnlich klingenden oder gar den gleichen Namen, kann dieses Verhalten mittels Unterlassungsklage nach dem UWG abgestellt werden. (Zum Thema "Firmennamen-Klau in Meta Tags").
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