Recht auf Trottel. Trottel. Man darf einen Politiker ungestraft öffentlich einen Trottel nennen. Dies hat soeben der Europäische Gerichtshof nach jahrelangen Prozessen, die ein Journalist angestrengt hatte, befunden. Begründung: Ein Politiker habe Kritik zu tolerieren, selbst wenn sie "verletzend, schockierend oder irritierend" ist. Wir widerstehen der Versuchung, den Verlust abendländischer Werte zu beklagen oder gar sauertöpfisch zu fragen, ob dies nicht der Beginn eines allgemeinen Sittenverfalls ist, an dessen Ende womöglich einer sogar als richtige Sau bezeichnet werden darf. Nein, wir nehmen die neue europäische Freiheit frohgemut zur Kenntnis. Das Recht eines schlichten Journalisten wird doch wohl auch für den Außenminister der Republik gelten. Rein hypothetisch, weil Wolfgang Schüssel Derartiges ja nicht in Sprachgebrauch hat. Aber immerhin hätte er nach dem Urteil jedes Recht dazu. Wer weiß, vielleicht macht er davon noch einmal Gebrauch.