Zitate von Rechtssprichwörter

Jemanden an den Pranger stellen, jemanden anprangern. - BEDEUTUNG: Jemanden bloßstellen, beschuldigen. - HERKUNFT: Mittelalterlicher Strafvollzug bei Ehr- und Schandstrafe (siehe "Pranger").

Informationen über Rechtssprichwörter

Die ursprüngliche Bedeutung im Zusammenhang mit dem Recht ist verblasst. Die Sprichwörter haben daher oft ihren ursprünglichen Sinn verloren und beziehen sich auf grundsätzliche Werte und Weltbild. Die Sprichwörter basieren auf historischen Rechtsregeln.


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